Die Bilanz eines Versicherers sieht anders aus als die eines Handelsbetriebs, und der Grund steht auf der Passivseite. Ein Versicherer nimmt Geld ein, bevor er weiß, was er dafür leisten muss. Damit dieses Geld nicht als Gewinn erscheint, obwohl es bereits verplant ist, verlangen die §§ 341e ff. HGB versicherungstechnische Rückstellungen: Posten, die künftige Verpflichtungen aus den Verträgen abbilden, auch wenn Höhe, Zeitpunkt oder beides offen sind. Gebildet werden sie nach dem Grundsatz vorsichtiger Bewertung, und der Aktuar rechnet sie aus.
Die fünf Posten
Fünf Posten prägen das Bild. Beitragsüberträge grenzen den Teil eines bereits vereinnahmten Beitrags ab, der auf Zeit nach dem Bilanzstichtag entfällt. Die Deckungsrückstellung hält den Barwert der künftigen Verpflichtungen aus Lebens-, Kranken- und Rentenverträgen vor. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle betrifft Schäden, die eingetreten, aber noch nicht bezahlt sind; sie umfasst ausdrücklich auch die Spätschäden, also Fälle, die dem Versicherer am Stichtag noch gar nicht gemeldet waren. Die Schwankungsrückstellung glättet Sparten mit stark schwankendem Schadenverlauf über die Jahre hinweg. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung sammelt die Überschüsse, die den Versicherten zustehen, aber noch nicht zugeteilt sind.
Kein Sparstrumpf und kein Eigenkapital
In der Öffentlichkeit gelten diese Milliardenbeträge gern als Reserve, über die ein Versicherer frei verfügt. Das Gegenteil trifft zu: Rückstellungen sind Fremdkapital. Sie gehören wirtschaftlich den Versicherten und den Geschädigten, nicht dem Unternehmen, und ein Versicherer, der sie zu niedrig ansetzt, weist einen Gewinn aus, den er nicht hat.
Der zweite Punkt betrifft die Zahl selbst. Die handelsrechtliche Rückstellung und der Wert, den Solvency II für dieselbe Verpflichtung ansetzt, sind zwei verschiedene Größen mit verschiedenen Methoden. Wer Bilanz und Solvenzbericht nebeneinanderlegt, findet deshalb Abweichungen, die kein Fehler sind. Warum sich die Aufsicht für diese Posten so genau interessiert und wo das im Tagesgeschäft ankommt, zeigt der Artikel dazu, was die BaFin im Arbeitsalltag bedeutet.
Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.