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Lexikon

Vertragsrecht

Wie ein Versicherungsvertrag zustande kommt, was beide Seiten einander schulden und woran er scheitern kann: die Begriffe aus dem VVG.

30 Begriffe in diesem Feld.

Begriffe in diesem Feld

Allgemeine Versicherungsbedingungen (auch: AVB, Versicherungsbedingungen, Bedingungswerk)
Die vorformulierten Vertragsbedingungen eines Versicherers, die den Inhalt des Versicherungsschutzes festlegen und rechtlich Allgemeine Geschäftsbedingungen sind.
Anfechtung
Die Erklärung, mit der ein Vertrag wegen arglistiger Täuschung oder eines Irrtums rückwirkend beseitigt wird.
Bezugsrecht (auch: Bezugsberechtigung)
Die Bestimmung des Versicherungsnehmers, wer die Leistung aus dem Vertrag erhalten soll.
Deckung (auch: Versicherungsschutz, Deckungsschutz)
Der Umfang des Schutzes, den ein Versicherungsvertrag für ein bestimmtes Risiko tatsächlich gewährt.
Deckungssumme (auch: Deckungssummen, Haftungshöchstsumme)
Der Höchstbetrag, mit dem ein Haftpflichtversicherer für einen Versicherungsfall einsteht.
Gefahrerhöhung
Eine nachträgliche Änderung der Umstände, die das versicherte Risiko dauerhaft und erheblich über das bei Vertragsschluss zugrunde gelegte Maß hebt.
Großrisiko (auch: Großrisiken)
Ein Risiko, das § 210 VVG von den Beschränkungen der Vertragsfreiheit ausnimmt, weil der Versicherungsnehmer den Schutz des Gesetzes nicht braucht.
Karenzzeit (auch: Karenzfrist, Leistungsaufschub)
Ein vereinbarter Zeitraum nach dem Eintritt des Versicherungsfalls, für den noch keine Leistung gezahlt wird.
Kündigung nach dem Versicherungsfall (auch: Schadenkündigung)
Das Recht beider Vertragsparteien, einen Schadenversicherungsvertrag nach einem Versicherungsfall vorzeitig zu beenden.
Leistungsfreiheit
Der Zustand, in dem der Versicherer eine an sich gedeckte Leistung wegen eines Fehlverhaltens ganz oder teilweise nicht erbringen muss.
Nachhaftung (auch: Nachdeckung, Nachmeldefrist)
Der Versicherungsschutz für Ansprüche, die erst nach dem Ende des Vertrags erhoben werden, aber auf einer Pflichtverletzung aus der Vertragszeit beruhen.
Nachtrag (auch: Nachtragspolice, Nachtrag zum Versicherungsschein)
Die Urkunde, mit der ein Versicherer eine Änderung des laufenden Vertrags bestätigt und den bestehenden Versicherungsschein ergänzt.
Obliegenheit (auch: Obliegenheiten)
Eine Verhaltensregel aus dem Versicherungsvertrag, deren Verletzung den Versicherungsschutz ganz oder teilweise kosten kann.
Produktinformationsblatt (auch: PIB)
Eine kurze, vorgeschriebene Übersicht über die wesentlichen Merkmale eines Versicherungsprodukts, die Verbraucher vor dem Vertragsschluss erhalten.
Risikoausschluss (auch: Ausschluss, Deckungsausschluss)
Eine Bestimmung der Versicherungsbedingungen, die bestimmte Gefahren, Sachen oder Ursachen von vornherein aus dem Versicherungsschutz herausnimmt.
Rücktritt
Die einseitige Erklärung, mit der sich der Versicherer vom Vertrag löst, weil der Kunde die Anzeigepflicht verletzt oder die erste Prämie nicht gezahlt hat.
Rückwärtsversicherung (auch: Rückwärtsdeckung)
Ein Vertrag, dessen Versicherungsschutz auf einen Zeitpunkt vor dem Vertragsschluss zurückbezogen wird.
Verjährung
Der Zeitablauf, nach dem ein Anspruch zwar fortbesteht, vom Schuldner aber dauerhaft verweigert werden kann.
Versicherung auf Erstes Risiko (auch: Erstrisikoversicherung, Erstes Risiko, Erstrisikosumme)
Eine Vereinbarung der Sachversicherung, bei der die Versicherungssumme bewusst unter dem Gesamtwert liegt und nur als Höchstentschädigung wirkt.
Versicherung für fremde Rechnung (auch: Fremdversicherung)
Ein Vertrag, den der Versicherungsnehmer im eigenen Namen schließt, der aber das Interesse eines anderen schützt.
Versicherungsantrag (auch: Antrag)
Die auf den Abschluss eines Versicherungsvertrags gerichtete Erklärung des Kunden, die der Versicherer durch die Policierung annimmt.
Versicherungsfall
Das in den Versicherungsbedingungen beschriebene Ereignis, mit dessen Eintritt die Leistungspflicht des Versicherers entsteht.
Versicherungsnehmer (auch: VN)
Der Vertragspartner des Versicherers, der die Prämie schuldet und die Rechte aus dem Vertrag ausübt.
Versicherungsperiode
Der Zeitabschnitt, für den die Prämie bemessen ist und der nach dem Gesetz im Zweifel ein Jahr beträgt.
Versicherungsschein (auch: Police, Versicherungspolice)
Die Urkunde, mit der der Versicherer den Inhalt des geschlossenen Vertrags festhält und dem Versicherungsnehmer übermittelt.
Versicherungssumme
Der im Vertrag vereinbarte Betrag, der die Höchstleistung des Versicherers festlegt und in der Sachversicherung über die Unterversicherung entscheidet.
Vorläufige Deckung (auch: Vorläufige Deckungszusage, Deckungszusage)
Ein eigenständiger, meist befristeter Versicherungsvertrag, der den Schutz schon vor dem Zustandekommen des Hauptvertrags herstellt.
Vorvertragliche Anzeigepflicht (auch: Anzeigepflicht, Anzeigeobliegenheit)
Die Pflicht des Antragstellers, alle ihm bekannten Gefahrumstände anzugeben, nach denen der Versicherer vor Vertragsschluss in Textform gefragt hat.
Wartezeit (auch: Wartefrist)
Ein Zeitraum am Anfang des Vertrags, in dem der Schutz zwar besteht, für bestimmte Leistungen aber noch kein Anspruch geltend gemacht werden kann.
Widerrufsrecht (auch: Widerruf)
Das Recht des Versicherungsnehmers, seine Vertragserklärung innerhalb einer gesetzlichen Frist ohne Angabe von Gründen in Textform zu widerrufen.

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