In kaum einer Branche werden Berufsbezeichnungen so konsequent durcheinandergebracht wie in dieser. Das liegt daran, dass die Begriffe aus zwei verschiedenen Systemen stammen: aus dem Berufsbildungsrecht und aus dem Gewerberecht.
Wer die Trennlinie kennt, liest Stellenanzeigen genauer und weiß, was ihm ein Angebot tatsächlich anbietet.
Die Qualifikationen
Versicherungskaufmann / Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen. Ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Drei Jahre duale Ausbildung, Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer, bundeseinheitliche Ausbildungsordnung. Die Bezeichnung sagt etwas darüber aus, wie jemand ausgebildet wurde – nicht darüber, in welcher Rechtsstellung er arbeitet. Ein Versicherungskaufmann kann angestellt im Innendienst sitzen, im angestellten Außendienst arbeiten oder selbständig vermitteln.
Geprüfter Versicherungsfachmann (IHK). Keine Ausbildung, sondern eine Prüfung. Sie ist die Sachkundeprüfung nach § 34d Abs. 5 GewO und dient dem Nachweis der für die Vermittlung erforderlichen Sachkunde. Sie dauert wenige Monate Vorbereitung statt drei Jahre und setzt keinen bestimmten Vorbildungsweg voraus. Der Manteltarifvertrag der privaten Versicherungswirtschaft verpflichtet Arbeitgeber, Angestellten des Werbeaußendienstes zu Beginn ihrer Tätigkeit die Teilnahme an dieser Ausbildung zu ermöglichen und sie zur Prüfung anzumelden – auf Kosten des Arbeitgebers.
Der Unterschied ist erheblich und wird in Stellenanzeigen regelmäßig verwischt. Eine abgeschlossene Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen ist nach der Versicherungsvermittlungsverordnung als Sachkundenachweis anerkannt; umgekehrt ersetzt die Sachkundeprüfung keine Berufsausbildung. Ausführlicher in § 34d GewO und die Sachkundeprüfung.
Die Rechtsstellungen
Hier wechselt das System. Die folgenden drei Begriffe beschreiben nicht, was jemand gelernt hat, sondern in wessen Auftrag er handelt und wer ihn bezahlt.
Versicherungsvertreter. Er ist damit betraut, für einen Versicherer oder mehrere Versicherer Verträge zu vermitteln oder abzuschließen. Er steht auf der Seite des Versicherers. Der gebundene Vertreter arbeitet ausschließlich für ein Unternehmen oder für mehrere Unternehmen, deren Produkte nicht miteinander konkurrieren, und der Versicherer übernimmt die uneingeschränkte Haftung für seine Tätigkeit. Vergütet wird er über Provision.
Versicherungsmakler. Er übernimmt für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Nachweis von Versicherungsverträgen, ohne von einem Versicherer damit betraut zu sein. Er steht auf der Seite des Kunden und schuldet ihm eine Beratung, die auf einer hinreichenden Zahl von am Markt angebotenen Verträgen beruht. Bezahlt wird er trotzdem üblicherweise vom Versicherer, über Courtage – ein Konstruktionsmerkmal, das in der Beratung erklärt werden muss.
Versicherungsberater. Er berät gegen Honorar des Kunden und darf weder von einem Versicherer noch von einem Vermittler wirtschaftlich abhängig sein. Er erhält keine Provision und keine Courtage. Versicherungsberater sind eine kleine Gruppe, aber eine rechtlich klar abgegrenzte: Die Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO und die Vermittlererlaubnis schließen einander aus.
Woran man das in einer Stellenanzeige erkennt
Drei Prüfungen, die zusammen fast immer zu einer eindeutigen Antwort führen.
- Wer zahlt? Ein festes Monatsgehalt oder ein tarifliches Mindesteinkommen bedeutet Arbeitsverhältnis. Ausschließlich Provision bedeutet Selbständigkeit, gleichgültig wie die Anzeige überschrieben ist.
- Wessen Produkte? "Unser Produktportfolio" deutet auf einen Versicherer oder eine Ausschließlichkeitsorganisation. "Über 100 Gesellschaften" deutet auf einen Makler oder einen Mehrfachvertreter.
- Welche Vertragsform wird angeboten? Arbeitsvertrag, Handelsvertretervertrag nach § 84 HGB oder Franchisevertrag. Diese Frage ist zulässig und sollte im ersten Gespräch gestellt werden.
Ein Angebot, das eine "Agenturübernahme", einen "eigenen Bestand" oder eine "Existenzgründung mit Unterstützung" in Aussicht stellt, ist kein Arbeitsverhältnis. Das kann eine gute Entscheidung sein – es ist nur eine andere Entscheidung als die, eine Stelle anzutreten, und sie folgt einer eigenen Rechnung, siehe Courtage, Stornohaftung, Bestand. Dieses Portal führt Handelsvertreter- und Franchiseangebote bewusst nicht; was unter Stellenangebote steht, sind angestellte Stellen.
Die Registrierungspflicht und wer sie nicht hat
Wer gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler oder -berater tätig werden will, braucht eine Erlaubnis nach § 34d GewO und wird in das Vermittlerregister eingetragen. Das betrifft die Selbständigen.
Angestellte eines Versicherungsunternehmens oder eines Vermittlers brauchen diese Erlaubnis nicht. Für sie gilt stattdessen eine Pflicht des Unternehmens: Beschäftigte, die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken, müssen die erforderliche Qualifikation besitzen, und sie unterliegen der Weiterbildungspflicht von 15 Stunden im Kalenderjahr nach § 34d Abs. 9 GewO.
Wer also angestellt im Vertrieb eines Versicherers arbeitet, ist nicht "Versicherungsvertreter" im gewerberechtlichen Sinne, sondern ein Angestellter, der bei der Vermittlung mitwirkt. Diese Unterscheidung wird in Bewerbungsgesprächen erstaunlich oft falsch verwendet – von beiden Seiten.
Was der Unterschied im Arbeitsalltag bedeutet
Für Menschen, die in diesem Beruf angestellt arbeiten, ist die wichtigste praktische Folge die Beratungsgrundlage.
Wer bei einem Versicherer arbeitet, berät auf Grundlage des eigenen Produktangebots und muss das offenlegen. Wer bei einem Makler arbeitet, muss auf einer hinreichenden Zahl von Marktangeboten beraten und seinen Rat begründen – und das Maklerhaus haftet für diese Beratung. Das verändert die tägliche Arbeit spürbar: mehr Vergleich, mehr Dokumentation, mehr Bedingungsanalyse.
Der Wechsel zwischen beiden Welten ist üblich und in beide Richtungen möglich; was dabei zu beachten ist, steht in Vom Versicherer zum Makler. Und wer quer einsteigt, sollte zuerst klären, in welche der drei Rechtsstellungen er eigentlich eintritt – siehe Quereinstieg in die Versicherungswirtschaft.
Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen die offenen Stellen dieses Berufs, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.