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Vertragsrecht

Anfechtung

Die Erklärung, mit der ein Vertrag wegen arglistiger Täuschung oder eines Irrtums rückwirkend beseitigt wird.

Stand:

Neben den Rechten aus der Anzeigepflichtverletzung steht dem Versicherer ein zweiter Weg offen. § 22 VVG hält ausdrücklich fest, dass sein Recht zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung unberührt bleibt. Die Voraussetzungen holt sich die Vorschrift aus dem allgemeinen Zivilrecht: § 123 BGB verlangt eine Täuschung über einen erheblichen Umstand und Arglist, also das Bewusstsein, mit der falschen Angabe auf die Entscheidung des Versicherers einzuwirken. Wer ahnt, dass eine Therapie den Antrag scheitern lassen könnte, und sie deshalb streicht, handelt arglistig. Wer das Formular schlampig ausfüllt, nicht.

Die Rechtsfolge ist schärfer als beim Rücktritt. Der angefochtene Vertrag gilt als von Anfang an nichtig; er wird nicht beendet, sondern rückabgewickelt. Die Frist dafür steht in § 124 BGB und beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt, in dem der Versicherer die Täuschung entdeckt hat. Eine äußerste Grenze zieht dieselbe Vorschrift bei zehn Jahren nach Abgabe der Willenserklärung.

Wo die Akte aufschlägt

In der Leistungsprüfung der Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung ist die Anfechtung Alltag. Typisch ist der Antrag, in dem alle Gesundheitsfragen mit Nein beantwortet sind, während die eingeholten Befunde eine jahrelange Behandlung belegen. Vertraut ist auch der Fall, in dem ein Vermittler dem Kunden geraten hat, eine Angabe wegzulassen. Das entlastet den Kunden nicht ohne Weiteres, weil er die Erklärung unterschrieben hat.

Der Grat zwischen grob fahrlässig und arglistig

Der praktische Streit dreht sich fast nie um die Rechtsfolge, sondern um diese Grenze. Grobe Fahrlässigkeit reicht für den Rücktritt, aber nicht für die Anfechtung, und die Beweislast für die Arglist trägt der Versicherer. Er muss zeigen, dass der Kunde die Frage verstanden, die Antwort gekannt und bewusst falsch gegeben hat. Das gelingt über Umstände: die Schwere der verschwiegenen Erkrankung, ihre zeitliche Nähe zum Antrag, die Zahl der übergangenen Fragen. Ein zweiter Irrtum betrifft die Fristen. Die Monatsfrist des § 21 VVG und die Fünfjahresgrenze, die für die Rechte wegen einer verletzten Anzeigepflicht gelten, greifen hier nicht. Die Anfechtung hat ihre eigene Uhr, und die beginnt erst mit der Entdeckung. Welche Angaben überhaupt gefragt sind und welche vier Rechtsfolgen ihr Fehlen nach sich zieht, ordnet die Darstellung zur vorvertraglichen Anzeigepflicht und ihren Folgen.

Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.

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