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Sparten und Produkte

Direktversicherung

Ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, bei dem der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben des Beschäftigten abschließt und diesen bezugsberechtigt macht.

Stand:

Die Direktversicherung ist der Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, der mit den wenigsten eigenen Strukturen auskommt: Der Arbeitgeber schließt bei einem Lebensversicherer einen Vertrag auf das Leben des Beschäftigten ab. Die Rollen sind dabei sauber verteilt und werden trotzdem regelmäßig verwechselt. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber; er unterschreibt den Antrag, zahlt die Beiträge und führt den Vertrag. Versicherte Person ist der Beschäftigte, nach dessen Gesundheit gefragt wird und an dessen Leben die Leistung hängt. Bezugsberechtigt sind der Beschäftigte und im Todesfall der von der Zusage vorgesehene Kreis der Hinterbliebenen.

Weil der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist, gehört die Police zunächst ihm. Das Bezugsrecht verschiebt den Anspruch auf die Leistung zum Beschäftigten, nicht den Vertrag selbst. Erst wenn die Anwartschaft unverfallbar geworden ist und der Beschäftigte den Betrieb verlässt, kann die Versicherungsnehmerstellung auf ihn übergehen; das ist der übliche Weg, mit dem beide Seiten nach einem Wechsel des Arbeitsplatzes auseinanderkommen.

Warum der Weg so verbreitet ist

Für kleine und mittlere Betriebe ist die Direktversicherung meist die einzige Variante, die sich ohne eigene Verwaltung führen lässt. Es gibt keine Rückstellung in der Bilanz, keine Versorgungseinrichtung, keinen Aktuar; es gibt eine Police je Beschäftigtem und einen Beitrag, der als Betriebsausgabe abfließt. Die Beiträge bleiben nach § 3 Nr. 63 EStG bis zu einem Anteil der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei, die Leistung wird später versteuert. In der Personalabteilung ist der Weg deshalb beliebt, weil er sich mit einem Formular eröffnen und mit einem Formular wieder schließen lässt.

Zwei Verwechslungen

Die erste betrifft den Namen. Eine Direktversicherung hat nichts mit einem Direktversicherer zu tun, also mit einem Anbieter ohne Außendienst. Das Wort beschreibt nicht den Vertriebsweg, sondern die Stellung des Vertrages in der Versorgungsordnung.

Die zweite betrifft die Haftung. Dass ein Versicherer die Leistung erbringt, entlässt den Arbeitgeber nicht aus seiner Zusage. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG hält ihn in der Einstandspflicht, wenn die Leistung des Versicherers hinter dem Versprochenen zurückbleibt. Bei einer reinen Beitragszusage mit Mindestleistung oder bei tariflich vereinbarten Modellen gelten eigene Regeln, die in der Versorgungsordnung nachzulesen sind. Wie sich die Durchführungswege zueinander verhalten und warum Fachleute dafür knapp sind, zeigt der Überblick zur betrieblichen Altersversorgung als Fachgebiet.

Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.

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