Der GDV ist der Dachverband der Versicherungswirtschaft in Deutschland mit Sitz in Berlin. Die Buchstaben stehen für Gesamtverband der Deutschen Versicherer; in älterem Material und in manchen Lehrbüchern findet sich noch die frühere Langform Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Mitglieder sind die Unternehmen, nicht die Kunden und nicht die Vermittler. Der Verband ist ein privatrechtlicher Zusammenschluss ohne hoheitliche Befugnisse, und genau daran entscheidet sich, wie seine Veröffentlichungen zu lesen sind.
Drei Arbeitsfelder berühren die tägliche Arbeit. Das erste sind die Musterbedingungen: Für die gängigen Sparten erarbeitet der Verband Bedingungswerke, an denen sich die Häuser orientieren. Deshalb ähneln sich die Bedingungen verschiedener Versicherer im Aufbau und in der Nummerierung so auffällig. Das zweite ist die Statistik, allen voran die Typ- und die Regionalklassen der Kfz-Versicherung, die aus dem Schadenverlauf ganzer Fahrzeugmodelle und Zulassungsbezirke errechnet werden. Das dritte ist die technische Infrastruktur der Branche, von Datenstandards für den Austausch zwischen Versicherern und Vermittlern bis zu gemeinsam genutzten Verfahren.
Wo der Verband im Gespräch auftaucht
Im Kundengespräch fällt der Name meist dann, wenn ein Beitrag steigt, ohne dass ein Schaden vorgefallen wäre. Die Erklärung führt regelmäßig zur Statistik: Ein Fahrzeugmodell rutscht in eine andere Typklasse, ein Zulassungsbezirk in eine andere Regionalklasse, und der Tarif rechnet neu. Im Innendienst begegnet man dem Verband außerdem über die Bedingungsvergleiche, weil die eigenen Klauseln in vielen Häusern gegen den Musterstand gelesen werden.
Eine Erwartung, die regelmäßig enttäuscht wird
Musterbedingungen klingen nach Norm, sind aber keine. Sie sind unverbindliche Empfehlungen ohne Gesetzeskraft, und aus gutem Grund: Verbindliche Einheitsbedingungen wären kartellrechtlich nicht haltbar. Jedes Unternehmen entscheidet selbst, ob es den Musterstand übernimmt, abschwächt oder erweitert, und viele weichen erheblich ab, gerade dort, wo sie sich im Wettbewerb unterscheiden wollen. Wer einen Leistungsfall prüft, braucht daher die Bedingungen, die dem konkreten Vertrag zugrunde liegen, in der Fassung dieses Vertrags. Auch die Klassenstatistik ist keine behördliche Festsetzung, sondern eine Auswertung, deren Umsetzung im Tarif jedem Versicherer selbst überlassen bleibt. Wie Typ- und Regionalklasse am Ende in den Beitrag eingehen, zeigt der Artikel dazu, wie ein Beitrag berechnet und ein Risiko tarifiert wird.
Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.