Hinter dem Kürzel steht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Standorten in Bonn und Frankfurt am Main. Sie entstand 2002 aus der Zusammenlegung der bis dahin getrennten Aufsichtsämter für das Kreditwesen, für das Versicherungswesen und für den Wertpapierhandel; ihre Rechtsgrundlage ist das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz. Der Zuschnitt trägt den Namen Allfinanzaufsicht: ein Haus für Banken, Versicherer und Wertpapiermärkte.
Für Versicherungsunternehmen arbeitet die Behörde auf Grundlage des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Ohne ihre Erlaubnis darf niemand das Versicherungsgeschäft betreiben. Danach begleitet sie das Unternehmen dauerhaft: Sie überwacht die Eigenmittelausstattung nach den Regeln von Solvency II, beurteilt fachliche Eignung und Zuverlässigkeit der Geschäftsleiter, nimmt Berichte und Meldungen entgegen, kann Maßnahmen bis hin zum Widerruf der Erlaubnis ergreifen. Dazu kommt ein kollektiver Verbraucherschutzauftrag. Praktisch am sichtbarsten sind die Rundschreiben und Auslegungsentscheidungen, die in den Fachabteilungen wie Arbeitsanweisungen gelesen werden.
Was davon am Schreibtisch ankommt
Zwei Wege führen die Aufsicht in den Arbeitsalltag. Der erste ist die Beschwerde: Ein Kunde, der mit einer Leistungsablehnung nicht einverstanden ist, schreibt die Aufsicht an, diese leitet den Vorgang an das Unternehmen weiter und erwartet eine Stellungnahme innerhalb einer gesetzten Frist. Der zweite Weg ist leiser und wirkt stärker. Vorgaben zur Beratungsdokumentation, zum Umgang mit Beschwerden oder zur Gestaltung von Produkten kommen aus der Aufsicht in die internen Richtlinien, lange bevor jemand das Wort Aufsicht in einem Kundengespräch hört.
Wo die Zuständigkeit endet
Der verbreitetste Irrtum betrifft die Vermittler. Die Aufsicht über Versicherungsvermittler liegt nicht bei der Bundesanstalt, sondern bei den Gewerbeämtern und den Industrie- und Handelskammern; dort wird die Erlaubnis erteilt, dort wird die Weiterbildung kontrolliert, und dort läuft eine Beschwerde über eine Vermittlerin auf. Die Aufsicht beaufsichtigt das Unternehmen, nicht den Außendienst.
Der zweite Irrtum betrifft den Einzelfall. Die Bundesanstalt entscheidet keine Leistungsstreitigkeit und spricht dem Kunden kein Geld zu. Sie prüft, ob ein Unternehmen ordnungsgemäß arbeitet. Wer eine verbindliche Entscheidung über seinen Schaden will, geht zum Gericht oder zum Versicherungsombudsmann. Wo diese Aufsicht im Tagesgeschäft tatsächlich ankommt, also in Vorgaben, Formularen und Fristen, zeigt die Darstellung dazu, was die BaFin im Arbeitsalltag bedeutet.
Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.