Bewerbungsgespräche in der Versicherungswirtschaft unterscheiden sich von denen anderer kaufmännischer Branchen in einem Punkt: Es wird fachlich gefragt, und zwar früh. Das gilt schon für Ausbildungsplätze in Ansätzen und für jede Fachkraftstelle in vollem Umfang.
Der Grund ist einfach. In diesem Beruf lässt sich Können in wenigen Minuten feststellen, weil jede Aussage über einen Versicherungsfall entweder trägt oder nicht.
Die Fragen, die fast immer kommen
Erklären Sie mir eine Haftpflichtversicherung, als wäre ich Kunde. Diese Frage prüft zwei Dinge gleichzeitig: ob Sie das Prinzip verstanden haben – die Abwehr unberechtigter und die Befriedigung berechtigter Ansprüche –, und ob Sie es ohne Fachsprache sagen können. Das zweite ist das eigentlich Geprüfte. Wer "Passivrechtsschutz" sagt, hat die Aufgabe nicht gelöst.
Was ist der Unterschied zwischen einem Versicherungsvertreter und einem Versicherungsmakler? Eine Standardfrage, die überraschend oft falsch beantwortet wird. Die Antwort liegt in der Seite, auf der jemand steht: Der Vertreter ist von einem Versicherer betraut, der Makler übernimmt die Vermittlung für den Auftraggeber, ohne von einem Versicherer damit betraut zu sein. Bezahlt werden beide üblicherweise vom Versicherer – das gehört ausdrücklich dazu, siehe Kaufmann, Fachmann, Makler, Berater.
Ein Kunde meldet einen Schaden, der nicht gedeckt ist. Wie gehen Sie vor? Hier wird nicht die Rechtslage geprüft, sondern der Umgang mit ihr. Eine brauchbare Antwort nennt die Reihenfolge: Sachverhalt vollständig aufnehmen, bevor man etwas sagt; Deckung prüfen; die Ablehnung begründen, und zwar an der konkreten Bedingungsstelle; prüfen, ob eine andere Deckung greift; das Ergebnis schriftlich fassen. Und: keine Kulanzzusage, die man nicht halten kann.
Was ist eine Obliegenheit? Eine Frage, die fachliche Tiefe prüft. Wer sie mit einem Beispiel beantwortet – etwa der Anzeigepflicht bei Gefahrerhöhung oder der Pflicht, Schaden abzuwenden und zu mindern – und den Unterschied zwischen vorvertraglichen und vertraglichen Obliegenheiten kennt, hat sichtbar gearbeitet.
Warum diese Branche? Kommt bei Quereinsteigern immer und bei Berufserfahrenen oft. Die schlechte Antwort ist die allgemeine. Die gute Antwort beschreibt eine Tätigkeit, nicht eine Branche.
Die Fallübung
Bei Fachkraftstellen ist eine kurze Fallübung verbreitet, meist schriftlich oder im Gespräch durchgesprochen. Typische Formen:
Ein Schadensachverhalt mit einem Bedingungsauszug – prüfen und entscheiden. Ein Kundenanliegen, das schriftlich zu beantworten ist. Ein Risiko, das einzuschätzen ist. Oder eine Reklamation, die im Rollenspiel zu bearbeiten ist.
Was dabei bewertet wird, ist selten die richtige Lösung. Bewertet wird, ob Sie sauber zwischen Sachverhalt und Bewertung trennen, ob Sie die fehlenden Informationen benennen, bevor Sie entscheiden, und ob Sie Ihre Entscheidung an einer konkreten Stelle festmachen können.
Wer im Ausbildungsverfahren steht, kennt die Struktur bereits: Die Gesprächssimulation in Teil 2 der Abschlussprüfung folgt derselben Logik und bewertet unter anderem, ob über den Gesprächsanlass hinausgehende Bedarfe erkannt werden.
Wenn Sie etwas nicht wissen
Der wichtigste Abschnitt dieses Textes, weil hier die meisten Gespräche kippen.
In einem Beruf, in dem eine falsche Auskunft einen Deckungsanspruch begründen kann, ist Raten die schlechteste aller Möglichkeiten. Wer im Gespräch eine Bedingungsstelle erfindet oder eine Zahl behauptet, die nicht stimmt, disqualifiziert sich – nicht wegen der Wissenslücke, sondern wegen des Umgangs damit.
Die richtige Antwort lautet sinngemäß: Das weiß ich nicht sicher; ich würde es in den Bedingungen nachsehen, und zwar an folgender Stelle. Damit zeigen Sie zwei Dinge: dass Sie die Grenze Ihres Wissens kennen, und dass Sie wissen, wo die Antwort steht. Beides ist in diesem Beruf mehr wert als eine auswendig gelernte Definition.
Ergänzend: Wenn Sie eine Frage im Gespräch nicht beantworten konnten, dürfen Sie das im Nachgang nachholen. Eine kurze Mail mit der richtigen Antwort und der Fundstelle wird gelesen und erinnert.
Die Fragen, die Sie stellen sollten
Fünf Fragen, die im Gespräch selten gestellt werden und die Sie weiterbringen.
- Nach der Eingruppierung. "Findet der Gehaltstarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe Anwendung, und in welcher Gehaltsgruppe ist diese Stelle eingruppiert?" Eine sachliche Frage mit einer sachlichen Antwort – siehe Der Tarifvertrag der privaten Versicherungswirtschaft.
- Nach dem Entscheidungsumfang. Bis zu welcher Höhe oder in welchen Fällen entscheidet diese Stelle selbst, und was geht zur Vorlage? Daraus ergibt sich die tatsächliche Wertigkeit der Aufgabe.
- Nach den Systemen. Welches Bestandsführungs- und welches Schadensystem ist im Einsatz, und wie lange dauert die Einarbeitung typischerweise?
- Nach der Vertretungsregelung. Wer vertritt diese Stelle, und wen vertritt sie? Die Antwort sagt mehr über die tatsächliche Arbeitsbelastung als jede Beschreibung.
- Nach den Weiterbildungsstunden. Wie werden die 15 Stunden nach § 34d Abs. 9 GewO organisiert, und welche darüber hinausgehenden Angebote gibt es? Siehe § 34d GewO und die Sachkundeprüfung.
Die Gehaltsfrage im Gespräch
Sie kommt, und sie kommt meist früher als erwartet. Zwei Punkte helfen.
Erstens: In einem tarifgebundenen Haus ist die Frage nach dem Betrag eigentlich eine Frage nach der Gehaltsgruppe. Wer die Systematik kennt und danach fragt, führt das Gespräch fachlich statt verhandlungstaktisch.
Zweitens: Bei einer Neueinstellung ist die Anrechnung von Berufsjahren ein eigener Verhandlungsgegenstand, der nachträglich nicht mehr aufzuwerfen ist. Sprechen Sie ihn im Gespräch an, nicht erst beim Vertrag.
Worauf Sie selbst achten sollten
Ein Vorstellungsgespräch ist beidseitig, und in diesem Beruf gibt es drei Signale, die man ernst nehmen sollte.
Wenn niemand aus der Fachabteilung dabei ist, weiß niemand im Raum, was die Stelle tatsächlich tut. Wenn die Frage nach der Vertretungsregelung ausweichend beantwortet wird, ist die Stelle vermutlich unterbesetzt. Und wenn über Vergütung ausschließlich in Zielgrößen gesprochen wird, sollten Sie nach dem garantierten Teil fragen. Welche Häuser aktuell einstellen, zeigt die Arbeitgeberübersicht.
Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen die offenen Stellen dieses Berufs, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.