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Aufsicht und Recht

EIOPA

Auch: Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung

Die europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung mit Sitz in Frankfurt am Main.

Stand:

EIOPA nahm 2011 die Arbeit auf, als Europa nach der Finanzkrise seine Aufsichtsstruktur neu ordnete. Zusammen mit den Behörden für das Bankwesen und für die Wertpapiermärkte bildet sie das Europäische System der Finanzaufsicht. Der Sitz ist Frankfurt am Main, der Zuständigkeitsbereich ergibt sich aus dem ausgeschriebenen Namen: Versicherungswesen und betriebliche Altersversorgung.

Die Behörde erlässt keine Gesetze, sondern bereitet sie vor und füllt sie aus. Sie entwirft technische Regulierungs- und Durchführungsstandards, die von der Europäischen Kommission in Kraft gesetzt werden, und veröffentlicht Leitlinien, denen die nationalen Aufseher folgen oder deren Abweichung sie begründen müssen. Dazu kommen die europaweiten Stresstests, die Beobachtung von Markttrends und die Aufgabe, eine einheitliche Aufsichtspraxis in den Mitgliedstaaten herzustellen. Eine unscheinbare, aber täglich wirksame Aufgabe ist die Veröffentlichung der risikofreien Zinsstrukturkurven: Mit ihnen bewerten die Versicherer ihre versicherungstechnischen Rückstellungen unter Solvency II, und eine veränderte Kurve schlägt unmittelbar auf die Bilanz durch.

Wie die europäische Ebene in den Bestand kommt

Wer im Innendienst arbeitet, wird den Namen selten hören und die Ergebnisse trotzdem bemerken. Der einheitliche Aufbau der Berichte, die Pflicht, den Zielmarkt eines Produkts festzulegen, die Anforderungen an das Informationsblatt: All das ist europäisch vorgeprägt und erreicht die Häuser über nationale Umsetzung und Aufsichtspraxis. Auch Themen, die zuerst als europäische Konsultation beginnen – Nachhaltigkeitsangaben in der Beratung etwa oder die Bewertung von Produktnutzen für den Kunden –, landen mit einigen Jahren Verzögerung in Formularen und Schulungen.

Eine Zuständigkeit, die oft überschätzt wird

Die Behörde beaufsichtigt keine deutschen Versicherer. Erlaubnis, laufende Aufsicht, Prüfungen und Eingriffe bleiben Sache der nationalen Aufsicht, in Deutschland also der BaFin. EIOPA wirkt auf die Aufseher ein, nicht auf die beaufsichtigten Unternehmen, und sie ist erst recht keine Beschwerdestelle für Versicherungsnehmer: Eine Eingabe dort führt nicht zu einer Entscheidung über einen einzelnen Vertrag. Die zweite Verwechslung betrifft die Reichweite. Für die private Krankenversicherung gilt Solvency II zwar als Aufsichtsregime, das Leistungsrecht dieser Sparte ist jedoch national geprägt und nicht europäisch vereinheitlicht. Was die nationale Aufsicht demgegenüber tatsächlich überwacht und wo das auf dem Schreibtisch ankommt, zeigt die Darstellung dazu, was die BaFin im Arbeitsalltag bedeutet.

Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.

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