Die Sicherungsfonds sind in den §§ 221 ff. VAG geregelt und beantworten eine Frage, die sich bei langlaufenden Verträgen unvermeidlich stellt: Was geschieht mit einer Rentenversicherung über vierzig Jahre, wenn das Unternehmen dahinter nicht bis zum Ende durchhält. Die Antwort besteht nicht in einer Entschädigung, sondern in der Fortführung. Ordnet die Aufsicht es an, geht der gesamte Versicherungsbestand samt den zugehörigen Vermögenswerten auf den Sicherungsfonds über, der die Verträge weiterführt, Beiträge einzieht und Leistungen erbringt, bis er den Bestand an ein anderes Unternehmen übertragen kann.
Pflichtmitglied sind die Lebensversicherer und die Unternehmen der substitutiven Krankenversicherung. Für die Lebensversicherung nimmt die Protektor Lebensversicherungs-AG diese Aufgabe wahr, für die Krankenversicherung die Medicator AG; beide sind von der Aufsicht mit den Aufgaben des gesetzlichen Fonds beliehen. Finanziert werden sie aus Beiträgen der Mitgliedsunternehmen, die ein Sondervermögen aufbauen, ergänzt um die Möglichkeit, im Ernstfall weitere Mittel abzurufen. Der Fonds ist damit ein Instrument der Branche, das der Staat angeordnet hat, und kein Steuergeld.
Was im Ernstfall mit dem einzelnen Vertrag geschieht
Für den Versicherungsnehmer ändert sich zunächst wenig: Vertragsnummer, Bedingungen und garantierte Leistungen bleiben bestehen, der Briefkopf wechselt. Das Gesetz erlaubt es dem Fonds allerdings, Leistungen zu kürzen, wenn die übernommenen Mittel nicht ausreichen. Offene Überschussanteile sind ohnehin nicht garantiert und fallen in einer solchen Lage als Erstes weg. Wer im Kundengespräch darauf angesprochen wird, sollte deshalb von einer Fortführung sprechen und nicht von einer Garantie in voller Höhe.
Die Sparten, an die niemand denkt
Der weitverbreitete Satz, Versicherungsverträge seien in Deutschland durch einen Sicherungsfonds geschützt, gilt nur für zwei Sparten. Für Kompositversicherer – also für Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäude, Kfz, Rechtsschutz und die übrigen Schaden- und Unfallsparten – gibt es keinen Sicherungsfonds. Der Schutz dort liegt woanders: in den Kapitalanforderungen nach Solvency II, in der laufenden Aufsicht und darin, dass diese Verträge in der Regel jährlich kündbar sind und sich ein Bestand notfalls verkaufen lässt. Zweiter Irrtum: Der Fonds greift nicht bei jedem Ärger mit einem Versicherer, sondern erst, wenn die Aufsicht den Übergang des Bestands anordnet. Worauf sich die laufende Aufsicht im Übrigen erstreckt und wo sie im Tagesgeschäft ankommt, zeigt die Darstellung dazu, was die BaFin im Arbeitsalltag bedeutet.
Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.